Zusammenrottung - Stasi - Staatssicherheit ⎪ Begriff …
Zusammenrottung Ansammlung von Personen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt.. Eine Straftat der Zusammenrottung gemäß § 217 StGB liegt vor, wenn sich Personen an einer solchen Ansammlung beteiligen und diese nach Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane nicht unverzüglich verlassen.